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Herzberg am Harz, Osterroder Str./Von-Einem-Str., Rtg. B27 Blitzer Ampel

    Einleitung zur Messstelle Herzberg am Harz, Osterroder Str./Von-Einem-Str., Rtg. B27

    Die Messstelle Herzberg am Harz, Osterroder Str./Von-Einem-Str., Rtg. B27, ist ein kritischer Punkt im Straßenverkehr, der sich durch seine strategische Lage auszeichnet. Diese Messstelle befindet sich in Herzberg am Harz, einer malerischen Stadt im Süden Niedersachsens, eingebettet in die atemberaubende Landschaft des Harzes. Die Osterroder Straße und die Von-Einem-Straße sind zwei wichtige Verkehrsadern der Stadt, die sowohl von Einheimischen als auch von Touristen stark frequentiert werden. In der Nähe dieser Kreuzung befindet sich die Bundesstraße B27, eine bedeutende Verbindungsstraße, die den Harz mit anderen Regionen verbindet. Weitere markante Orte in der Umgebung sind das Schloss Herzberg, ein Wahrzeichen der Stadt, sowie der Juessee, ein beliebter Naherholungsort.

    Das Messgerät Traffipax: Technische Details und Funktionsweise

    An der Messstelle Herzberg am Harz, Osterroder Str./Von-Einem-Str., Rtg. B27, kommt das Messgerät Traffipax zum Einsatz. Dieses hochmoderne Gerät ist darauf ausgelegt, Rotlichtverstöße zuverlässig zu erfassen und zu dokumentieren. Traffipax-Systeme sind bekannt für ihre Präzision und ihre Fähigkeit, auch bei schwierigen Lichtverhältnissen genaue Messungen durchzuführen. Sie arbeiten mit einer Kombination aus Induktionsschleifen, die im Fahrbahnbelag eingelassen sind, und hochauflösenden Kameras, die das Fahrzeug und das Rotlicht der Ampel gleichzeitig im Bild festhalten.

    Die Induktionsschleifen registrieren das Überfahren der Haltelinie, während die Kamera den exakten Zeitpunkt der Rotlichtmissachtung festhält. Diese Kombination ermöglicht es den Behörden, eindeutige Beweise für den Verstoß zu sammeln, die im Zweifelsfall auch vor Gericht Bestand haben. Der Einsatz solcher Technik ist besonders an stark frequentierten Kreuzungen wie der Messstelle Herzberg am Harz, Osterroder Str./Von-Einem-Str., Rtg. B27, von großer Bedeutung, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.

    Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen eines Rotlichtverstoßes

    Ein Rotlichtverstoß wird in Deutschland als eine ernsthafte Verkehrsordnungswidrigkeit angesehen. Der Tatvorwurf „Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage“ basiert auf den Paragraphen §37 Abs. 2 und §49 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie §24 Abs. 1, 3 Nr. 5 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Diese Bestimmungen legen fest, dass das Überfahren einer roten Ampel einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln darstellt und entsprechend geahndet wird.

    Die Strafen für einen Rotlichtverstoß sind in Deutschland klar geregelt. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß, das heißt, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot war, droht dem Fahrer ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. War die Ampel jedoch bereits länger als eine Sekunde rot, wird dies als qualifizierter Rotlichtverstoß angesehen, der mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet wird. Sollte es infolge des Verstoßes zu einem Unfall oder einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen, können die Strafen noch deutlich höher ausfallen.

    Besonders an der Messstelle Herzberg am Harz, Osterroder Str./Von-Einem-Str., Rtg. B27, ist es wichtig, die Verkehrsregeln zu beachten, um nicht in Konflikt mit den genannten Paragraphen zu geraten und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

    Die Rolle der Bußgeldstelle des Landkreises Göttingen

    Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen, die an der Messstelle Herzberg am Harz, Osterroder Str./Von-Einem-Str., Rtg. B27, erfasst werden, ist die Bußgeldstelle des Landkreises Göttingen zuständig. Diese Behörde hat die Aufgabe, die Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und entsprechende Bußgeldbescheide zu erlassen. Die Bußgeldstelle prüft die Beweise, die durch das Traffipax-System gesammelt wurden, und stellt sicher, dass die Verfahren korrekt und fair ablaufen.

    Darüber hinaus bietet die Bußgeldstelle des Landkreises Göttingen den betroffenen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und gegebenenfalls Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

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